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Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat. |
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Zur Änderung benötigen wir Ihre Teilnehmernummer. Diese finden Sie auf entweder auf Vorschreibung/Zahlschein oder Kontoauszug.
NAME (z.B. Heirat) und/oder ADRESSE (z.B. Umzug) ÄNDERN | |
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Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung
Bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt:
GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien