Anmeldung Firma
Geben Sie uns hier bitte Ihre aktuellen Daten wie Firmenwortlaut und Firmenbuch-Nr. bekannt.
Bitte geben Sie uns hier Ihre E-Mail-Adresse bekannt, um Sie bei etwaigen Rückfragen kontaktieren zu können. Sofern Sie „Elektronischer Vorschreibungsversand (PDF per E-Mail)“ unter dem Punkt „Zahlungsmodalitäten“ wählen, handelt es sich hierbei um ein Pflichtfeld. Widerruf jederzeit möglich.
Wir melden den Betrieb bzw. die Betriebsbereitschaft einer oder mehrerer Rundfunkempfangseinrichtungen:
Art der Rundfunk­empfangseinrichtung*
Angaben zum Standort der Rundfunkempfangseinrichtungen:
Bitte achten Sie bei Ihren Angaben darauf, dass für Hausnummer, Stiege und Tür jeweils ein eigenes Feld vorgesehen ist.
Anzahl der Rundfunkempfangseinrichtungen am angeführten Standort:
Unternehmen und Institutionen müssen für die ersten zehn Empfangseinrichtungen an einem Standort eine Gebühr zahlen und dann für jeweils bis zu zehn weitere Geräte eine weitere Gebühr. Also, wenn in einem Bürogebäude zehn Fernsehgeräte stehen, dann ist dafür eine Gebühr fällig, bis 30 eine dritte usw.
Teilnehmerverhältnis
Geben Sie uns hier bitte bekannt, mit welcher Zahlungsart und in welchen Intervallen Sie uns Ihre Rundfunkgebühren entrichten möchten. Die Rundfunkgebühren sind für den gewünschten Verrechnungszeitraum im Voraus zu bezahlen und jeweils am Ersten des Monats, in dem der gewählte Verrechnungszeitraum beginnt, fällig.
Zahlungsart*
Zahlungsweise*
Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die GIS Gebühren Info Service GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von GIS Gebühren Info Service GmbH auf mein/unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann/ wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) wird auf einen Werktag verkürzt.
Die Zusendung der Zahlscheine erfolgt an die unter Schritt 2 angeführte Adresse. Wünschen Sie die Zusendung an eine andere Anschrift, so geben Sie diese bitte nachstehend bekannt.
Abweichende Adresse
Die Zusendung der elektronischen Vorschreibung erfolgt an die unter Schritt 1. angeführte E-Mail-Adresse.
Hinweis: Bei der Beauftragung im Zuge einer Neuanmeldung, wird die 1. Vorschreibung noch per Post übermittelt.
Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse oder der Widerruf können jederzeit entweder online, per E-Mail oder telefonisch unter 0810 00 10 80 erfolgen.
Bitte geben Sie in diesem Feld an, ab welchem Zeitpunkt (Monat/Jahr) Ihre Meldung für die Gebührenbemessung wirksam ist. Der angegebene Zeitpunkt muss dem Beginn der Betriebsbereitschaft Ihrer Rundfunkempfangseinrichtungen entsprechen.
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