Befreiung / Zuschuss
Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, EAG-Kostenbefreiung
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die EAG-Kostenbefreiung wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Informationen |
Hier erhalten Sie die Antragsformulare und alle wesentlichen Informationen. |
Ablauf |
Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein (Stattgebung max. 5 Jahre). Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Befreiung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, um einen neuen Antrag stellen zu können. |
Befreiungsrechner
Testen Sie mit unserem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen: |