Fernsprechentgelt-Zuschuss
Betreibern (Telefonanbietern)
Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbietern) wählen.
Hinweis:
- Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
- Der Fernsprechentgeltzuschuss gebührt nur einmal pro Person, insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden.
Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:
Festnetz | Handy | |
A1 Telekom Drei | HELP mobile T-Mobile (Magenta) Spusu, Mass Response |
Wie geht es weiter?
- Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen vorliegen, kann der Antrag positiv abgeschlossen werden.
- Per Post erhalten Sie einen Bescheid/Gutschein.
Leiten Sie diesen bitte so rasch wie möglich Ihrem Betreiber (Telefonanbieter) weiter.
Bei Fragen zur Einlösung des gewährten Zuschusses, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Betreiber. - Die Befreiung/Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Vor Ablauf der Frist werden wir Sie rechtzeitig schriftlich verständigt, damit Sie Ihre Befreiung ggf. verlängern können.
Als Bezieher einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Telefonbefreiung), können Sie auch eine Befreiung von der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags beantragen..