Informationen zu Befreiungen / Zuschussleistungen
Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat. |
Testen Sie mit unserem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen: |
Rundfunkgebühren (Radio & Fernseher), Fernsprechentgelt (Telefon)
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) beantragt werden.
EAG-Kosten-Befreiung (Strom/Gas), EAG-Kosten-Deckelung (Strom)
Sparen Sie jetzt Geld bei Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung: Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung (Strom/Gas) oder Kosten-Deckelung (Strom) zu stellen. Auch diese Service-Leistungen werden über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Antragsformulare und alle wesentlichen Informationen
Ablauf
Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein (Stattgebung max. 5 Jahre).
Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Befreiung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, um einen neuen Antrag stellen zu können.