Was bedeutet Kosten-Befreiung?
Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Haushalte die Erneuerbaren Förderkosten nicht bezahlen (= EAG-Kosten-Befreiung).
Es handelt sich um Kosten, die Sie aktuell auf Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung finden:
- Erneuerbaren-Förderpauschale,
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
- Grüngas-Förderbeitrag
2022 wird der Erneuerbaren-Förderbeitrag aufgrund der hohen Energiepreise nicht eingehoben. Das hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) so beschlossen. Die Verordnung dazu trat mit 01.01.2022 in Kraft.
Beispiel: Die EAG-Kosten-Befreiung ist aktuell eine Voraussetzung für die Gewährung des Netzkosten-Zuschusses. Der Netzkosten-Zuschuss wird Haushalten mit einer EAG-Kosten-Befreiung zwischen 1.1.2023 – 30.6.2024 gewährt. Dieser beträgt EUR 200. Durch das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) erhalten einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 EAG zusätzlich zur Förderung durch einen Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) auch einen Netzkostenzuschuss. Der Netzkostenzuschuss sieht vor, dass Begünstigte zwischen 1.1.2023 und 30.6.2024 einen Zuschuss zu den Netzkosten im Ausmaß von 75% zukommt. |
Wer kann Geld bei der Strom- und Gas-Rechnung sparen?
Ein Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung kann von Personen gestellt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein Nachweis über eine im Gesetz angeführte Anspruchsgrundlage liegt vor
- die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Netto-Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden NICHT überschritten
Hinweis:
- Es ist keine GIS-Anmeldung notwendig:
Ob Sie Rundfunkempfangsgeräte bei der GIS gemeldet haben oder nicht, ist für einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung nicht relevant. - Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Personengruppe gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung für Strom nach § 72a EAG.
Testen Sie mit unserem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen:
Welches Formular und welche Unterlagen sind für die EAG-Kosten-Befreiung notwendig?
- Füllen Sie bitte dieses Formular aus
Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und den damit verbunden Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrages und des Grüngas-Förderbeitrages (PDF)
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) | Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz). Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT. |
Vertragspartner/in Energienetzbetreiber | Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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