Was bedeutet Kosten-Befreiung?

Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Haushalte die Erneuerbaren Förderkosten nicht bezahlen (= EAG-Kosten-Befreiung).

Es handelt sich um Kosten, die Sie aktuell auf Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung finden:

  • Erneuerbaren-Förderpauschale,
  • Erneuerbaren-Förderbeitrag
  • Grüngas-Förderbeitrag

2022 wird der Erneuerbaren-Förderbeitrag aufgrund der hohen Energiepreise nicht eingehoben. Das hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) so beschlossen. Die Verordnung dazu trat mit 01.01.2022 in Kraft.

Mit einer EAG-Kosten-Befreiung können Sie automatisch weitere Begünstigungen erhalten.

Beispiel: Die EAG-Kosten-Befreiung ist aktuell eine Voraussetzung für die Gewährung des Netzkosten-Zuschusses. Der Netzkosten-Zuschuss wird Haushalten mit einer EAG-Kosten-Befreiung zwischen 1.1.2023 – 30.6.2024 gewährt. Dieser beträgt EUR 200.

Durch das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) erhalten einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 EAG zusätzlich zur Förderung durch einen Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) auch einen Netzkostenzuschuss. Der Netzkostenzuschuss sieht vor, dass Begünstigte zwischen 1.1.2023 und 30.6.2024 einen Zuschuss zu den Netzkosten im Ausmaß von 75% zukommt. 

Für den Netzkosten-Zuschuss ist eine EAG-Befreiung notwendig: Konkret heißt es dazu im Gesetzestext, dass der Netzkostenzuschuss nur einkommensschwachen Haushalten gewährt werden kann, "für die der Netzbetreiber nach § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022, keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf".

Wer kann Geld bei der Strom- und Gas-Rechnung sparen?

Ein Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung kann von Personen gestellt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. ein Nachweis über eine im Gesetz angeführte Anspruchsgrundlage liegt vor
  2. die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Netto-Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden NICHT überschritten
Hinweis:
Testen Sie mit unserem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen:

Welches Formular und welche Unterlagen sind für die EAG-Kosten-Befreiung notwendig?

Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: Name, Adresse, Kontaktdaten
Zählpunkt-
nummer(n)
Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz).
Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag.
Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT.
Vertragspartner/in
Energienetzbetreiber
Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in.
Bestätigung 
  1. Der Standort, für den die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt wird, ist der Hauptwohnsitz.
  2. Antragsteller/in - & ggf. Vertragspartner/in des Netzbetreibers (Strom/Gas):
  3. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben und erteilen mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis zum Datenaustausch zwischen GIS und Netzbetreiber.
Beilage
in KOPIE
  1. Rechnung (Strom/Gas) oder
  2. Netzzugangsvertrag (Strom und/oder Gas) oder
  3. Bestätigung des Netzbetreibers (Strom/Gas) mit Angabe der Zählpunktnummer(n) 

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