Was bedeutet Kosten-Deckelung?
Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten nach EAG § 72a
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Erneuerbaren-Förderkosten für Haushalte "gedeckelt" (= EAG-Kosten-Deckelung)
- Erneuerbaren-Förderpauschale,
- Erneuerbaren-Förderbeitrag
D.h. die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderkosten für Strom dürfen einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen.
Wer kann sich so Geld bei der Strom-Rechnung sparen?
Einkommensschwache Haushalte also Haushalte mit geringem Haushalts-Nettoeinkommen können einen Antrag auf Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten (Strom) stellen.
Voraussetzung
- die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Netto-Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden NICHT überschritten.
Hinweis:
- Es ist keine GIS-Anmeldung notwendig:
Ob Sie Rundfunkempfangsgeräte bei der GIS gemeldet haben oder nicht, ist für einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung nicht relevant. - Ein Antrag auf EAG-Kosten-Deckelung ist auch dann möglich, wenn bereits ein anderer Antrag auf Befreiung oder Zuschussleistung bei der GIS gestellt worden ist, der mangels Anspruchsgrundlage abgelehnt wurde (Rundfunkgebührenbefreiung, Zuschuss zu den Fernsprechentgelten und EAG Kosten-Befreiung).
Befreiungsrechner, inkl. Formular und Beilagen-Checkliste
Testen Sie mit unserem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen:
Welches Formular und welche Unterlagen sind für die Kosten-Deckelung notwendig?
- Füllen Sie bitte dieses Formular aus: Antrag zur Kostendeckelung für Haushalte nach § 72a des Erneuerbaren-Ausbau Gesetz EAG-Kostendeckelung (PDF)
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) | Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz). Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT. |
Vertragspartner/in Energienetzbetreiber | Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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Lesen Sie auch: Fragen und Antworten zum Thema EAG-Kosten-Befreiung bzw. EAG-Kosten-Deckelung
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