Kärnten

 

Kärnten-Bonus 2022(EUR 200, per Antrag, soziale Transferleistung: kein Antrag; geringes Nettoeinkommen, bis 30.11.22)

Was muss man tun

  • Automatisch oder Antrag bis spätestens 30.11.2022!

Höhe:

  • EUR 200

Voraussetzungen/Vorgehensweise:

  • Phase 1 - automatisch: Anspruchsgrundlage (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage etc.)
  • Phase 2 – Online-Antrag: Netto-Einkommensgrenzen (Alleinstehend/ Alleinerziehend: bis zu EUR 1.328; 2 Personen/Paar: EUR 1.992, jedes weitere Haushaltsmitglied: EUR 400)
  • Phase 3 – Gemeinde: Netto-Einkommensgrenzen (Alleinstehend/ Alleinerziehend: bis zu 1.328 Euro; 2 Personen/Paar: EUR 1.992, jedes weitere Haushaltsmitglied: EUR 400)

Informationen unter:

 

Heizkostenzuschuss 22/23 + Kärnten Bonus 2023 (klein: EUR 110 + 50 / groß: EUR 180 + 50, per Antrag, soziale Transferleistung: kein Antrag; geringes Nettoeinkommen, bis 28.4.2023)

Was muss man tun

  • Auch 2022/2023 ist der Kärntner Heizkostenzuschuss zweigeteilt: Der kleine Heizkostenzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizkostenzuschuss 180 Euro.
    Zusätzlich wird heuer der Kärntner Energiebonus ausbezahlt: Bei Anspruch auf den Heizkosten­zuschuss wird zeitgleich ein Bonus von je 50 Euro überwiesen. Der kleine Heizzuschuss erhöht sich somit um 50 Euro auf 160 Euro, der große Heizkostenzuschuss von 180 auf 230 Euro.
  • Anträge können noch bis zum 28. April 2023 am jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden

Voraussetzungen/Vorgehensweise:

  • Für den „kleinen“ Zuschuss gelten 2022 / 2023 folgende Netto-Richtgrenzen:
    Alleinstehende Personen: 1.250 Euro
    Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.730 Euro
    Pro weitere Person im Haushalt: 270 Euro
     
  • Für den „großen“ Zuschuss gilt 2022 / 2023 hingegen:
    Alleinstehende Personen: 1.100 Euro
    Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.560 Euro
    Pro weitere Person im Haushalt: 270 Euro

Antrag

  • Online/Persönlich über das jeweilige Wohnsitz-Gemeindeamt

Informationen unter: