Niederösterreich

 

NÖ: Blau-gelber Strompreis-Rabatt (EUR 169,58 – 374,44, per Antrag, bis 31.3.23)

Was muss man tun

  • Beantragung bis 31.3.2023

Höhe:

  • Stromenergie je Haushaltsgröße EUR 169,58 bis EUR 374,44

Voraussetzung:

  • Haushalte, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz an der Haushaltsadresse hatten.

Informationen unter:

 

NÖ: Heizkosten-Zuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkosten-Zuschuss  (EUR 150 + 150, per Antrag, 1.10.22 - 31.3.23)

Was muss man tun

Höhe:

  • EUR 150 NÖ Heizkosten-Zuschuss für 2022/23
    + EUR 150 NÖ Sonderförderung zum Heizkosten-Zuschuss

Voraussetzung:

  • Die Einkommenshöchstgrenzen Brutto für den Bezug des NÖ Heizkostenzuschusses und der NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss entnehmen Sie den Erläuterungen weiter unten als Download.
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Informationen unter:

 

NÖ AK-Energiebonus 2022 (EUR 200, Mitglieder der AK Niederösterreich per Antrag, bis 31.2.22)

Was muss man tun

  • Die Antragstellung erfolgt per Online-Formular. Gerne können Sie den Antrag auch telefonisch unter 05/7171/24800 bestellen und postalisch einbringen
  • Beantragung zwischen 7.3.22 - 31.12.2022

Höhe:

  • EUR 200

Voraussetzung:

  • Der Energiebonus über 200 Euro ist eine Förderung für Mitglieder der AK Niederösterreich, welche keinen Heizkostenzuschuss des Landes bekommen, deren Haushaltseinkommen jedoch unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.

  • Um den Energiebonus der AK Niederösterreich in Anspruch nehmen zu können, darf kein Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2021/22 des Landes NÖ oder auf eine vergleichbare Förderung eines anderen Hauptwohnsitz-Bundeslandes bestehen bzw. bestanden haben. Außerdem dürfen die monatlichen Netto-Einkünfte die folgenden festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigen (gewichtete Haushaltseinkommen bei Auszahlung 14x im Jahr; orientiert sich an den Empfehlungen der Armutskonferenz - Armutsgefährdungsschwelle)

Informationen unter: