Oberösterreich: Energiekosten-Zuschuss 2022 (EUR 200, antragslos/automatisch nach Heizkostenzuschuss, bis 30.12.22)
Voraussetzungen:
Jene Haushalte, die bereits 2021/2022 einen Heizkostenzuschuss bekommen haben, erhalten 2022 automatisch den Energiekostenzuschuss. Dieser beträgt 200 Euro. Die Auszahlung des Energiekostenzuschuss erfolgt ohne Antrag durch die Heimatgemeinde.
Härtefallregelung: Rutscht ein Haushalt im Jahr 2022 erstmals unter die Einkommensgrenze, kann der Energiekostenzuschuss nachträglich auch Anfang 2023 beantragt werden. Als Grundlage wird dann der Einkommensnachweis 2022 herangezogen (statt Einkommensnachweis 2021). Änderung des Hauptwohnsitzes
Ab Jänner 2023 kann zudem der Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich beantragt werden. Dieser beträgt 200 Euro. Gut zu wissen: Der Bezieherkreis wird deutlich ausgeweitet: Die Einkommensgrenze wird beispielsweise für Alleinstehende bei 1.200 Euro netto im Monat liegen.
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