Wien

 

Energie-Unterstützung Plus (bis zu 500 Euro/HH, per Antrag, soziale Transferleistung/GIS-Befreiung/EAG-Kosten-Deckel)

Was muss man tun

Höhe:

  • bis zu 500 Euro pro Haushalt

Voraussetzungen

  • Die Energieunterstützung Plus ist eine finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen, unter anderem für:
    • Beziehende einer Mindestsicherung, einer Wohnbeihilfe, einer AlVG-Leistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld) oder einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage
    • Personen mit GIS-Befreiung und
    • Personen, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG §72a) umfasst sind

Informationen unter:

 

Energie-Bonus 2022 (EUR 200, per Antrag, ab Dezember 2022)

Was muss man tun?

  • Online – voraussichtlich im Dezember 2022
    (per 18.11. noch kein Link verfügbar)

Höhe:

  • EUR 200 pro Haushalt

Voraussetzung:

  • Jahresbruttoeinkommen: 1 Person: 40.000, Mehrpersonen: 100.000

Informationen unter:

 

Energiekosten-Pauschale für Menschen mit kleinem Einkommen (EUR 200/300, automatisch, abgeschlossen)

Was muss man tun:

  • Die Pauschale wurde automatisch an anspruchsberechtigte Personen überwiesen (ohne Ansuchen).
  • Alleinerziehende konnten bis 30.9.2022 einen Zuschlag beantragen und bis 31.10.2022 Unterlagen nachreichen.

Höhe:

  • 200 Euro bzw. 300 Euro

Voraussetzung:

  • Beziehende der Mindestsicherung, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, einer Arbeitslosenleistung oder Wohnbeihilfe

Informationen unter: