Fragen zur Befreiung - Ökostrom
Ich bin nicht bei der GIS gemeldet– kann ich mich trotzdem von den EAG-Förderbeiträgen/-Pauschale befreien lassen?
Ja, das ist ganz unabhängig von einer GIS-Meldung.
Wo finde ich meine Teilnehmernummer?
Die Teilnehmernummer (zehnstellig) ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.
Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Teilnehmernummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Muss ich der GIS melden, wenn meine Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr gegeben sind?
Ja. Bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt:
GIS Gebühren Info Service,
Postfach 1000, 1051 Wien
Was ist die Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrages und des Grüngas-Förderbeitrages?
Die Erzeugung von Strom aus Wasser- und Windkraft sowie Photovoltaik und fester Biomasse – ist teurer als Strom, der aus fossilen Energieträgern – wie Gas und Kohle – erzeugt wird.
Ebenso wie erneuerbares Gas – wie Biomethan aus landwirtschaftlichen Reststoffen oder Bioabfällen sowie Wasserstoff.
Diese zusätzlichen Kosten für Erneuerbare Energie werden zu einem Teil durch die sogenannte Erneuerbaren-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrages sowie den Grüngas-Förderbeitrag aufgebracht.
Diese werden durch die Energienetzbetreiber an die Haushalte verrechnet.
Sie finden diese Positionen auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas). Die Förderbeiträge werden als Zuschlag zu den Netznutzungskosten verrechnet. Die genaue Höhe der Beiträge erhalten Sie bei Ihrem Energienetzbetreiber für Strom und/oder Gas.
Was bedeutet eine EAG-Kostenbefreiung?
Werden die Voraussetzungen einer „GIS-Befreiung“ erfüllt, müssen Haushalte weder noch bezahlen. Also weder die Erneuerbaren-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag noch den Grüngas-Förderbeitrag.
Ob Sie Rundfunkempfangsgeräte bei der GIS gemeldet haben oder nicht, ist dafür nicht relevant.
Eine Kostenbefreiung ist für alle Haushalte mit geringem Haushaltsnettoeinkommen möglich.
Was ist die Zählpunktnummer?
Zählpunkt ist die Bezeichnung in der Energiewirtschaft für den Punkt, an dem Versorgungsleistungen wie z.B. Elektrizität, Erdgas, oder Fernwärme durch Netzbetreiber an Verbraucher geleistet werden. Dem Zählpunkt wird eine eindeutige Bezeichnung, die Zählpunktnummer zugeordnet.
Diese Zählpunktnummer finden Sie nur auf Ihrer Abrechnung oder auf Ihrem Netzzugangs- beziehungsweise Energieliefervertrag.
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt (z.B.: AT0081000801000000000000000123456).
Wo finde ich die Zählpunktnummer?
Diese Zählpunktnummer finden Sie nur auf Ihrer Abrechnung oder auf Ihrem Netzzugangs- beziehungsweise Energieliefervertrag.
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt (z.B.: AT0081000801000000000000000123456).
Was muss ich tun, um die Befreiung zu verlängern?
Die GIS verschickt rechtzeitig vor Ablauf der Befreiung ein Erinnerungsschreiben (Ablaufverständigung). Für eine Verlängerung ist ein neuer Antrag zu stellen. Das entsprechende Formular ist dem Schreiben beigelegt.
Welche Unterlagen benötigt die GIS von mir, damit ich eine EAG-Kostenbefreiung bekomme?
Dem ausgefüllten Antrag ist auf JEDEN Fall in Kopie beizulegen:
Kopie Ihrer Meldebestätigung sowie Kopien der Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen |
Aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente. |
Nachweis(e) zur Anspruchsgrundlage |
Unterlagen zu den Einkommen |
Unterlagen zu den abzugsfähigen Ausgaben |
Wichtig: Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie der letzten Rechnung (Strom/Gas) oder des Netzzugangsvertrags bei, oder eine Bestätigung des Netzbetreibers, aus der die Zählpunktnummer ersichtlich ist. Bestätigung des Netzbetreibers (Strom/Gas) mit Angabe der Zählpunktnummer(n) |
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular - mit allen notwendigen Unterlagen bitte an:
Post: | GIS Gebühren Info Service GmbH Postfach 1000, 1051 Wien |
E-Mail: | kundenservice@gis.at |
Weiterer Ablauf
Sofern wir alle Informationen und Unterlagen haben und die Voraussetzungen für eine Kostenbefreiung erfüllt werden, erhalten Sie eine Bestätigung mit der Zusammenfassung aller wichtigen Informationen (Befreiungszeitraum: max 5 Jahre, Zählpunktnummern(n) etc.).
Zeitgleich übermittelt die GIS Ihre Daten und den Befreiungszeitraum an Ihre(n) Energie-Netzbetreiber.
So kann die EAG-Kostenbefreiung bei der nächsten Energie-Abrechnung berücksichtigt werden. Heißt: Die Erneuerbaren-Förderpauschale, der Erneuerbaren-Förderbeitrag und/oder der Grüngas-Förderbeitrag wird nicht mehr verrechnet.
Die GIS informiert Sie rechtzeitig vor Ende des Befreiungszeitraums in einem gesonderten Schreiben. So können Sie erneut einen Antrag stellen.
Änderungen
Bitte geben Sie uns unbedingt bekannt, wenn sich meldepflichtige Änderungen ergeben.
Änderung/Wegfall der Anspruchsgrundlage |
Änderung bei den Einkommen |
Änderung der Personenanzahl |
Was sind die Voraussetzungen für eine EAG-Kostenbefreiung?
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Befreiung von den Rundfunkgebühren. In erster Linie spielt das Haushalteinkommen eine Rolle.
Nicht relevant ist, ob Sie bei der GIS gemeldet sind oder nicht.
Oder testen Sie gleich online in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine EAG-Kostenbefreiung grundsätzlich erfüllen.
Warum muss ich die Befreiung bei der GIS einreichen und nicht bei meinem Stromanbieter?
Die GIS ist vom Gesetzgeber mit der Durchführung der Befreiungsverfahren beauftragt worden. Die Grundlage zur EAG-Kostenbefreiung ist die gleich, wie für die Befreiung der Rundfunkgebühren.
Bekannt ist, dass die GIS die Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte – kurz GIS-Gebühren – einhebt. Diese werden an ORF, Bund und Länder weiterleitet.
Die Dienstleistungen der GIS gehen jedoch noch weit über reine finanzielle Transaktionen hinaus.
Was manche nicht wissen: Vor allem das umfassende fachliche Know-how der GIS Thema Befreiung ist gefragt. Die GIS setzt die sozialstaatliche Aufgabe der Befreiung und Zuschussleistung für 3 Ministerien um.
400.000 Anträge pro Jahr | Bundesministerium für Finanzen Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus |
100.000 Anträge pro Jahr | Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, |
Gilt die EAG-Kostenbefreiung bei jedem Energie-Netzbetreiber?
Ja.
Sofern der Antrag positiv erledigt wurde und somit an Ihrem Standort (Hauptwohnsitz) die Voraussetzungen für eine EAG-Kostenbefreiung vorliegen, werden Sie schriftlich von uns verständigt.
Sie brauchen danach nichts mehr zu tun. Die GIS wird Ihren jeweiligen Energie-Netzbetreiber für Strom und/ oder Gas verständigen.
Die EAG-Kostenbefreiung wird automatisch bei der nächsten Energie-Abrechnung berücksichtigt.