Wer bezahlt was?
Vermieter von Ferienwohnungen
Jede Ferienwohnung / jedes Appartment benötigt eine Meldung.
Verfügt der Vermieter von Appartements/Ferienwohnungen über eine Konzession für gewerblichen Beherbergungsbetrieb, unterliegt dieser damit der Regelung für Hotels bzw. Pensionen. In diesem Fall ist ebenfalls eine ganzjährige Meldung zu bezahlen - unabhängig von der Anzahl betriebener Geräte.
Wohnt der Besitzer selbst in diesem Haus, so ist für seine eigene Wohnung eine ganzjährige Meldung erforderlich.
Hotels bzw. Pensionen
Gewerbliche Beherbergungsbetriebe (Hotel, Pension etc.) müssen eine ganzjährige Meldung bezahlen, unabhängig von der Anzahl von Rundfunkempfangseinrichtungen in den einzelnen Zimmern.
Befindet sich in einem Hotel eine Privatwohnung (z.B. des Hotelbesitzers, Geschäftsführers oder Hausmeisters), ist dafür eine eigene Gebühr zu entrichten.