Sie können sich längerfristig von den Erneuerbaren-Förderkosten befreien lassen. Diese Kosten sind Teil Ihrer Stromrechnung.
Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2024 können Sie sich außerdem von 75 % der Strom-Netzkosten befreien lassen (maximal 200 Euro im Jahr).
Das ist eine Maßnahme, die zusätzlich zur Stromkostenbremse des Bundes umgesetzt wird, die ja bei allen Haushalten automatisch zum Tragen kommt.
Nutzen Sie unseren Online-Befreiungsrechner.
Befreiungsrechner inkl. Antragsformular
Bitte wäheln Sie unter dem Punkt Grunddaten beim Online-Befreiungsrechner EAG-Kosten-Befreiung (§ 72) aus und folgen Sie den weiteren Schritten.
Unter dem Punkt Vervollständigen haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für einen Befreiungsantrag zu ergänzen.
Am Ende stehen ein Befreiungsantrag, eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung personalisiert für Sie unter Download bereit.
Senden Sie bitte das unterschriebene Formular mit den Kopien der geforderten Bestätigungen und Unterlagen an: GIS Gebühren Info Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000 bzw.
E-Mail: kundenservice@gis.at
Hinweis: Ob Sie Rundfunkempfangsgeräte bei der GIS gemeldet haben oder nicht, ist für einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung sowie Telefon-Befreiung (Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt) nicht relevant.
Formular
Fernseh-/Radio-Befreiung: Befreiung von den Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und/oder
Telefon-Befreiung: Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten sowie auf
EAG-Kosten-Befreiung (Strom/Gas): Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags bzw. Befreiung von der Entrichtung des Grüngas-Förderbeitrags nach § 72 EAG
Es auch möglich, nur einen Antrag EAG-Kostenbefreiung (Strom und/oder Gas) nach § 72 EAG mit obigenFormular zustellen, auch wenn man kein Rundfunkteilnehmer ist.
Wie geht es weiter?
Wir informieren Sie in jedem Fall schriftlich, ob die Voraussetzungen für die Begünstigung vorliegen oder ob wir noch Informationen oder Unterlagen benötigen.
Sofern alle Informationen und Unterlagen vorliegen, erhalten Sie von uns eine Verständigung.
EAG-Kostenbefreiung: Gleichzeitig wird Ihr Netzbetreiber von uns informiert. Sie erhalten damit automatisch den Strom-Netzkosten-Zuschuss bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung abgezogen.
Sie erfüllen NICHT die Anspruchsgrundlage für eine Befreiung (Radio/Fernsehen, Telefon, EAG)?
Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Persongruppe (Anspruchsgrundlage) gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung nach § 72a EAG. Deckelung heißt, dass die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderkosten für Strom einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen darf.
Voraussetzung: die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Netto-Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden NICHT überschritten.
Dieser Antrag ist auch dann möglich, wenn bereits ein anderer Antrag auf Befreiung oder Zuschussleistung bei der GIS gestellt worden ist, der mangels Anspruchsgrundlage abgelehnt wurde.
Hinweis: Es ist keine GIS-Anmeldung notwendig