ORF-Beitrag 2024

Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.
Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung
Weiter Informationen unter: 

Unternehmen

Die GIS: Ein modernes Dienstleistungsunternehmen

Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.
Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung.
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Als hundertprozentiges Tochterunternehmen des ORF ist die GIS durch das Rundfunkgebührengesetz mit dem gesamten Rundfunkgebührenmanagement betraut.

Immerhin ist die GIS damit etwa für die Hälfte der Gesamtfinanzierung des ORF zuständig. Zwei Drittel der Rundfunk- und Fernsehgebühren ergehen an den ORF, der damit den Betrieb der Radio- und Fernsehprogramme, sowie der Landesstudios gewährleistet.