Wer bezahlt was?
Private Standorte
zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangseinrichtungen.
Also: Selbst wenn Sie in jedem Zimmer einen Fernsehapparat oder ein Radio oder beides haben, Sie zahlen nur eine Gebühr.
Wenn Sie aber einen weiteren privat genutzten Wohnsitz haben, also z.B. eine Ferienwohnung, ein Wochenendhaus oder eine zweite Wohnung, dann kann für diese Standorte eine eingeschränkte Meldung für den Betrieb/die Betriebsbereitschaft von Rundfunkempfangsgeräten abgegeben werden. Als Zeitraum der Meldung gilt die Anzahl der Monate, in denen Geräte betrieben werden - mindestens jedoch vier Monate.