ORF-Beitrag
Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.
Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung.
Lesen Sie mehr unter:
- Presseaussendung: ORF-Beitrags Service GmbH übernimmt Einhebung von ORF-Beitrag (26.9.2023)
- Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag ab 2024 (26.9.2023)
- ORF Beitrags Gesetz - Gesetzliche Grundlage (externer Link zum Gesetz)
- INFORMATION über den kürzeren Vorschreibungszeitraum (bis 31.12.2023)