ÄNDERUNG gleich hier ONLINE bekannt geben

Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.
Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung.
Weiter Informationen unter: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag ab 2024 

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Zur Änderung benötigen wir Ihre Teilnehmernummer. Diese finden Sie auf entweder auf Vorschreibung/Zahlschein oder Kontoauszug. 

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Änderung der Anspruchs­voraussetzungen für eine Rund­funkgebühren­befreiung
Bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt:
GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien