EAG-Kostenbefreiung
Voraussetzungen für eine Kostenbefreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie des Grüngas-Förderbeitrags
Werden die Voraussetzungen einer „GIS-Befreiung“ (Rundfunkgebühren-Befreiung) erfüllt, müssen Haushalte weder die Erneuerbaren-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie den Grüngas-Förderbeitrag bezahlen.
Ob Sie Rundfunkempfangsgeräte bei der GIS gemeldet haben oder nicht, ist dafür nicht relevant.
Eine Kostenbefreiung ist auch für Haushalte mit geringem Haushaltsnettoeinkommen möglich, denen mangels Anspruchsgrundlage keine Rundfunkgebührenbefreiung zusteht.
Lesen Sie dazu mehr unter:
Sie sind noch NICHT befreit und auch NICHT Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt?
- Füllen Sie bitte dieses Formular aus:
Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und den damit verbunden Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrages und des Grüngas-Förderbeitrages (PDF)
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) | Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz). Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT. |
Vertragspartner/in Energienetzbetreiber | Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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