Allgemeine Voraussetzungen

TV, Radio, Telefon, Strom, Gas

Die Person, die den Antrag stellt:

  • muss volljährig sein.
  • darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
  • muss an dem Standort, für den die Befreiung beantragt wird, ihren Hauptwohnsitz haben. 
  • Gemäß § 47 Abs. 2 FGO gelten Gemeinschaftsräume in Heimen oder Vereinen als Wohnungen.
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Telefon: Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt

  • Der Fernsprechentgeltzuschuss darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden.
  • Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nur für private Zwecke genutzt werden.
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Strom & Gas: EAG-Kosten-BEFREIUNG

  • Sparen Sie jetzt Geld bei Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung:
    Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Antrag auf EAG-Kostenbefreiung nach § 72 EAG zu stellen. Auch diese Service-Leistung wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.  

  • Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren.

  • Hinweis:
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Strom: EAG-Kosten-DECKELUNG

  • Eine Kostendeckelung nach § 72a EAG ist für Haushalte mit geringem Haushaltsnettoeinkommen möglich, welchen mangels Anspruchsgrundlage keine EAG-Kostenbefreiung nach § 72 zusteht.
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Testen Sie in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen: 
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