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Klima-Bonus 2022 – EUR 250/EUR 500

EUR 500 wurden auf das bei finanz-online angeführte Konto überwiesen oder in Gutscheinform vom Klimaschutzministerium versendet. Es handelte sich um eine einmalige Zahlung.

Informationen unter: 

 

Energiekosten-Ausgleich/Energie-Gutschein 2022 – EUR 150,00, einmalig

Einkommensabhängigen Energiegutschein der zwischen Ende April bis Ende Mai 2022 versendet wurde. Wird auf Stromrechnung gutgeschrieben und ist noch bis Ende März 2023 einlösbar.

Voraussetzungen:

  • Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß EStG oder die steuerpflichtigen Bezüge lt. Lohnzettel darf bei Einpersonenhaushalt EUR 55.000 und Mehrpersonenhaushalt EUR 110.000 nicht überschreiten.

Informationen unter:

 

Stromkosten-Bremse 2022 - durchschnittlich 500 EUR/HH

Was muss man tun

  • Der Förderzeitraum beginnt mit 1.Dezember 2022 und endet am 30. Juni 2024. Die Stromkostenbremse greift automatisch,
  • Sie müssen dafür nichts tun.
  • Einen Antrag stellen kann aber jemand, der zu viert zusammenlebt, dann verschiebt sich die 2.900 Kilowatt-Obergrenze nach oben.

Höhe:

  • Obergrenze der Subventionierung: 2.900 Kilowatt-Stunden. Bis dahin 10 Cent pro kwh – max. 30 Cent übernimmt der Staat.
    Preisbeispiele

Informationen unter:

 

Erneuerbaren-Förderkosten für 2022 - EAG-Kosten-Befreiung § 72 (Antrag, Anspruchsgrundlage/HH-Netto-Einkommen - 2022: 0)

Was muss man tun

Ein Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung kann von Personen beantragt werden, die die Voraussetzungen einer „GIS-Befreiung“ erfüllen:

  1. Anspruchsgrundlage PLUS
  2. Haushalts-Nettoeinkommen

Regelung zu Erneuerbaren-Förderkosten für 2022
2022 wird der Erneuerbaren-Förderbeitrag aufgrund der hohen Energiepreise nicht eingehoben. Das hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) so beschlossen. Die Verordnung dazu trat mit 01.01.2022 in Kraft.
Auch die Erneuerbaren-Förderpauschale wird dieses Jahr auf Null gesetzt. Zusammen mit dem Wegfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags bezahlen Sie im Jahr 2022 also keine Erneuerbaren-Förderkosten. 

Voraussetzungen

  • wie bei RF-Befreiung

Informationen unter:

 

EAG-Kosten-Deckelung § 72a (Antrag, HH-Netto-Einkommen)

Voraussetzungen

  • Die EAG-Kosten-Decklung nach § 72a EAG bedeutet, dass bei einkommensschwachen Haushalten - also bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen - die EAG-Förderkosten einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen dürfen. Und zwar auch dann, wenn keine der im Gesetz vorgesehenen Anspruchsgrundlagen (sozialen Transferleistungen) vorliegt. Voraussetzung ist lediglich, dass die gesetzlich festgelegten Richtsätze für das Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.

Höhe:

  • Kosten-Deckelung bedeutet, dass die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag (Strom) einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen darf.

Antrag 

Informationen unter:

 

Netzkosten-Zuschuss 2023 - durchschnittlich 200 EUR/HH

Durch das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) erhalten einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 EAG zusätzlich zur Förderung durch einen Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) auch einen Netzkostenzuschuss. Der Netzkostenzuschuss sieht vor, dass Begünstigte zwischen 1.1.2023 und 30.6.2024 einen Zuschuss zu den Netzkosten im Ausmaß von 75% zukommt. 

Für den Netzkosten-Zuschuss ist eine EAG-Befreiung notwendig: Konkret heißt es dazu im Gesetzestext, dass der Netzkostenzuschuss nur einkommensschwachen Haushalten gewährt werden kann, "für die der Netzbetreiber nach § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022, keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf".

Was muss man tun

  • Der Förderzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2023 und endet mit 30. Juni 2024.
  • Voraussetzung EAG-Befreiung (Befreiung von den Erneuerbaren Förderkosten)

Höhe:

  • EUR 200

Voraussetzungen

  • wie bei RF-Befreiung (Anspruchgrundlage/Haushalts-Nettoeinkommen)

Informationen unter: