Fragen zur Abmeldung

Nein. Eine Abmeldung ist aus diesem Grund nicht möglich. 

Testen Sie jedoch  in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung erfüllen.

Die Teilnehmernummer (zehnstellig) ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.

Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Teilnehmernummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Wenn Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen nicht mehr betrieben oder betriebsbereit gehalten werden, können diese abgemeldet werden.

Mit anderen Worten: Wenn Sie

  • keine Empfangsgeräte haben,
  • in einen Haushalt übersiedeln, in dem bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden,
  • ins Ausland ziehen,

dann können Sie die Radio- und Fernsehempfangsgeräte abmelden

Mehr unter: Meldepflicht

Was wir von Ihnen benötigen erfahren Sie in unserem Online-Tool

Bitte nutzen Sie unser Online-Tool. Hier erfahren Sie, welche Gründe möglich sind und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. 

 

Eine Abmeldung ist nur für die Zukunft und damit nicht rückwirkend möglich.

Die Gebührenpflicht erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem Ihre Abmeldung bei der GIS einlangt - ausgenommen die Gebührenpflicht endet durch Tod des Teilnehmers.

Wenn an einem Standort Rundfunkempfangsanlagen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden und die prinzipielle Empfangsmöglichkeit besteht, d.h. dieser terrestrisch (analog oder digital) mit den ORF-Programmen versorgt ist, müssen die Rundfunkgebühren (inkl. ORF-Programmentgelt) entrichtet werden.

Umstellung von Antennenfernsehen auf den HD-Standard (DVB-T2)

Seit der Umstellung benötigen Sie ein ORF-fähiges DVB-T2-Empfangsgerät und eine kostenlose Registrierung bei simpliTV.

Das Serviceteam der DVB-T-Infohotline unterstützt Sie gerne unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 66 55 66 (Mo-Sa, 08:00-21:00 Uhr) oder per E-Mail unter dvb-t2@orf.at.

Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit beantragt werden. Allerdings: Eine Gebührenbefreiung setzt voraus, dass Fernseh- und Radiogeräte bereits gemeldet wurden und der Hauptwohnsitz in Österreich ist. Der Antragssteller muss seinen Befreiungsgrund nachweisen können. Im Kapitel Befreiung finden Sie eine genaue Liste, mit der Sie herausfinden können, ob für Sie Anspruch auf Gebührenbefreiung besteht.

Das Einmaleins der Gebührenbefreiung

Und wenn Sie weitere Fragen haben: Beim Kundendienst in den GIS Service-Centern oder unter der Service-Hotline erhalten Sie weitere Informationen.

So erreichen Sie uns