Fragen betreffend ORF-Beitrag 2024
1. Was ist der ORF-Beitrag und warum wurde er eingeführt?
Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF ab dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.
Entsprechend dem bislang geltenden Gesetz (Rundfunkgebührengesetz, RGG) wird für bestimmte Empfangsgeräte gezahlt (Radio, TV). Zahlungspflichtig sind sowohl Private als auch Unternehmen.
Weil Internet-Empfangsgeräte von der Zahlungspflicht nicht umfasst sind, hat der Verfassungs- gerichtshof die bisherige gesetzliche Regelung per 31. Dezember 2023 als verfassungswidrig aufgehoben (Schließen der sogenannten „Streaming-Lücke“). Nach dem ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) beteiligt sich ab 1. Jänner 2024 jede Hauptwohnsitz-Adresse in Form einer Haushaltsabgabe an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
2. Was sind die Vorteile des ORF-Beitrags gegenüber den bisherigen Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten („GIS-Gebühren“)?
Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohn- sitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus etwaige Landesabgabe. Das ist somit günstiger, als jener Betrag, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fernseher inklusive Radio bisher gezahlt haben. Denn bisher enthielt die Vorschreibung das ORF-Programmentgelt, die Rundfunkgebühren, den Kunstförderungsbeitrag, die Umsatzsteuer und somit 22,45 Euro monatlich, plus etwaige Landesabgabe.
Ab 1. Jänner 2024 sind nur mehr der ORF-Beitrag sowie in einigen Bundesländern eine Landesabgabe zu zahlen.
Die Gebühren, Abgaben sowie Umsatzsteuer an den Bund fallen weg.
Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist mit dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (anders als bisher) kein Beitrag mehr zu zahlen.
3. Wie viel ist zu zahlen?
Der ORF-Beitrag entspricht grundsätzlich 15,30 Euro monatlich (Berrechnungsgrundlage) und österreichweit. Der Beitrag ist weiterhin im Voraus zu zahlen.
Hinzu kommen noch die sogenannten Landesabgaben je nach Bundesland.
Ausnahme: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg.
Die Höhe der Landesabgabe sowie deren Verwendung wird in den entsprechenden Landesgesetzblättern der Bundesländer geregelt, dazu stehen noch nicht alle Details fest.
Warum wird der ORF-Beitrag mit monatlich 15,30 Euro angegeben?
Für Neuanmeldungen ab 01. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) wird einmal jährlich gezahlt.
Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden.
Beispiel: Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) - 1 x jährlich für 12 Monate
Zahlungs- aufforderung | ORF-Beitrag | Anzahl Monate | Abbuchung |
1 | 15,30 Euro | 12 | 183,60 Euro |
Beispiel: Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) - 6 x jährlich für je 2 Monate
Zahlungs- aufforderung | ORF-Beitrag | Anzahl Monate | Abbuchung |
1 | 15,30 Euro | 2 | 30,60 Euro |
2 | 15,30 Euro | 2 | 30,60 Euro |
3 | 15,30 Euro | 2 | 30,60 Euro |
4 | 15,30 Euro | 2 | 30,60 Euro |
5 | 15,30 Euro | 2 | 30,60 Euro |
6 | 15,30 Euro | 2 | 30,60 Euro |
4. Gibt es eine Befreiung von der Bezahlung des ORF-Beitrags?
Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.
Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.
Dazu zählen Personen, die folgende Leistungen beziehen:
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.
Einen Überblick, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Zuschussleistung erfüllt sind, gibt der Online-Befreiungsrechner unter:
5. Ich bin bereits gemeldet, was muss ich tun?
Bestehende GIS-Teilnehmer haben keinen Handlungsbedarf:
Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernimmt das ORF-Beitrags Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System.
Wichtig zu wissen: Teilnehmerkonten, deren Vorschreibungszeitraum sich bis in das Jahr 2024 erstrecken würden, erhalten nur mehr Vorschreibungen der GIS bis 31.12.2023.
Perioden über den Dezember 2023 hinaus, erhalten in 2024 vom ORF-Beitrags Service eine einmalig höhere Vorschreibung. Siehe auch: News: 1.7.23 - INFORMATION über den kürzeren Vorschreibungszeitraum
Beispiel:
Gisela bezahlt mit Erlagschein für je 2 Monate. Die Vorschreibungen, die sie noch von der GIS in 2023 bekommt, sind für die Monate Oktober/November 2023 sowie Dezember 2023 (statt Dezember 23/Jänner 24 - der Dezember ist somit die letzte Vorschreibung von der GIS)
Das ORF-Beitrags Service übernimmt den bisherigen Zahlungsrhytmus und schickt Gisela im Jänner 2024 die Vorschreibungen für den ORF-Beitrag Februar/März 2024 + Jänner 2024 als Nachverrechnung (einmalig 3 Monate). Danch erfolgt die Zahlungsaufforderung wieder im gewohnten 2monatlichen Rythmus - April/Mai 2024 - Juni/Juli 2024 und so weiter.
Bereits befreit?
Besteht bereits eine aufrechte Befreiung an einem Standort (gültiger Befreiungsbescheid), wird diese automatisch vom ORF-Beitrags Service übernommen. Es ist kein neuerlicher Antrag zu stellen.
Vor Ablauf der Befreiung werden Sie rechtzeitig schriftlich informiert.
Nebenwohnsitze
Adressen ohne Hauptwohnsitz-Meldung sind ab 2024 nicht beitragspflichtig. Bestehende eingeschränkten Meldung (mindestens 4 Monate) erhielten/erhalten eine Endabrechnung in 2023.
Hat eine Person beispielsweise an der Adresse jedoch ihren Hauptwohnsitz, so ist diese Konstellation beitragspflichtig.
Änderung der gemeldeten Daten
Zum Beispiel: Namensänderung durch Heirat, Adressänderung durch Umzug, Änderung der Kontonummer.
Bitte überprüfen Sie die bisher gemeldeten Daten und melden Sie uns etwaige Änderungen.
Sie sind bereits bei der GIS gemeldet und wollen Ihre Daten korrigieren?
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular:
- gis.at/aendern
Sie benötigen für die Änderung Ihre Teilnehmerdaten.
Diese finden Sie auf Ihrer Anmelde-Bestätigung, der letzten Vorschreibung oder auch auf der Kontoauszugszeile
6. Was ist zu tun, wenn ich nicht gemeldet bin?
Hier besteht Handlungsbedarf:
Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, so muss ab jetzt pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person noch bei der GIS registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist. Dies gilt etwa auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.
- Direkt registrieren unter:
gis.at/registrieren
Bestimmte Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen.
- Testen Sie mit unserem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen:
gis.at/befreiungsrechner
Für einen Antrag auf Befreiung ist eine Registrierung/Anmeldung notwendig.
An Nebenwohnsitzen fällt kein ORF-Beitrag an.
Ausnahme: Jemand anderer hat an dieser Adresse den Hauptwohnsitz gemeldet. Dann ist dieser Hauptwohnsitz bei der GIS anzumelden
7. Was passiert, wenn an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand gemeldet wird?
Laut ORF-Beitrags-Gesetz muss man sich ab sofort registrieren, am besten online unter gis.at/registrieren. Denn die Beitragspflicht besteht ab 1. Jänner 2024. Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand meldet, so werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Adresse aufgefordert, dies zu tun.
8. Wie kann man den ORF-Beitrag bezahlen?
Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mittels Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.
Mit Erlagschein ist der ORF-Beitrag jährlich zu entrichten. So sieht es der Gesetzgeber nun neu im ORF-Beitrags-Gesetz vor. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen (zweimal im Jahr für sechs Monate oder sechsmal im Jahr alle zwei Monate). Ein Großteil der beitragszahlenden Personen hat sich bereits für diesen bequemen Weg entschieden. Mit einer Einzugsermächtigung erspart man sich zusätzlich den Weg zur Post oder Bank, etwaige Zahlscheingebühren der Bank und kann die Zahlungsfrist nicht versäumen.
Innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Zahlschein per Post oder die Vorschreibung per E-Mail für Online-Banking zugestellt wurde, kann man noch einfach auf SEPA-Lastschrift umsteigen.
Der ORF-Beitrag ist immer im Voraus zu zahlen.
9. Wie sieht es mit der Meldepflicht von Firmen und Institutionen aus und müssen diese auch den neuen ORF-Beitrag zahlen?
Wann beginnt die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich? | |
Das ORF Beitragsgesetz regelt ab 01.01.2024 die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich neu. Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich beginnt mit dem Folgejahr nachdem in einer Gemeinde erstmalig die Kommunalsteuer durch den Betrieb entrichtet wurde. Bei der Betriebsgründung ist das erste Jahr rückwirkend mit dem Folgejahr mit der ersten Kommunalsteuer zu entrichten. | |
![]() | Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS mit 31.12.2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet. Hinweis: Sollten Sie dennoch weiterhin eine Zahlungsaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an uns. |
Welche Betriebe sind beitragspflichtig? | |
Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF Beitrag für jene Unternehmen an, die im Vorjahr Kommunalsteuer kommunalsteuerpflichtig waren. Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und werden frühestens Ende April an die Unternehmer übermittelt. | |
| Kommunalsteuerpflichtige Betriebe brauchen nichts weiter zu tun. Aufgrund der übermittelten Daten, werden Sie von uns korrekt registriert. |
Höhe des ORF Beitrages | |
Die Staffelung des ORF-Beitrags basiert auf der Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer in den in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt wurden. Die Höhe des ORF-Beitrags variiert abhängig von der Bemessungsgrundlage:
Die Entrichtung des ORF Beitrags in einer Gemeinde deckt sämtliche Betriebsstätten innerhalb der betreffenden Gemeinde ab. | |
Wer zahlt keinen ORF Beitrag? | |
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Privatperson und Betrieb an derselben Adresse? | |
Sind Privatpersonen an der Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist laut dem ORF Beitragsgesetz in folgenden Fällen keine gesonderte private Registrierung notwendig:
Damit das ORF Beitrags Service prüfen kann, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, sind entsprechende Nachweise durch das/die Unternehmen/Organisation zu erbringen. | |
| Ausnahmen von der ORF-Beitragspflicht an betrieblichen Adressen
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| Ein Unternehmen, das nicht der Kommunalsteuer unterliegt, (z.B. Ein-Personen-Unternehmen EPU) wird auch nicht für den ORF Beitrag registriert. An dieser Adresse ist der ORF Beitrag von der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person zu entrichten. |
Wann endet die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich? | |
Die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich endet nach Ablauf des darauffolgenden Jahres, in dem in einer Gemeinde zuletzt Kommunalsteuer zu entrichten war. Wenn die Auflösung der letzten Betriebsstätte in einer Gemeinde bis zum 15.04. des Folgejahres durch den Betrieb schriftlich bekannt gegeben wird, kann die Beendigung mit Ende des Jahres der Auflösung erfolgen. | |
| Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig über eine eventuelle Betriebsauflösung zu informieren. |
10. Wofür wird der ORF-Beitrag verwendet?
Mit dem ORF-Beitrag werden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und all seine Angebote finanziert:
- 4 Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+),
- 9 Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV,
- 3 österreichweite Radiosender (Ö3, Ö1, FM4),
- 9 Regional-Radiosender aus den Bundesländern,
- ORF-TVThek,
- ORF-TELETEXT,
- ORF.at,
- ORF Sound,
- ORF Topos,
- Social Media-Profile,
- ein umfangreiches Korrespondentennetz sowie bald noch mehr Online-Angebote.
Insgesamt bietet der ORF ein breites, multimediales Angebot an: Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Kinderprogramm, Religion und Sport.
Mit seinem qualitativ hochwertigen und niederschwellig zugänglichen Programm erfüllt der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag – für alle in Österreich.
Weitere Informationen zum ORF-Programmangebot sind unter der.ORF.at zu finden.