Gebühren & Beitrag

ORF-Beitrag 2024

Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.
Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung.
Weiter Informationen unter: 

Wie sich die Rundfunk-Gebühren zusammensetzen (gültig bis 31.12.2023)

Viele Personen glauben, dass die "GIS-Gebühren" zur Gänze dem ORF zugutekommen. Doch das stimmt so nicht: Die GIS hat in Summer 10 Auftraggeber, für die sie die Rundfunk-Gebühren und die damit verbundenen Beiträge, Abgaben und Entgelte vorschreibt (1 x ORF, 2 x Bundesministerien, 7 x Landesregierungen).

Dem ORF verbleiben nach allen Abzügen EUR 0,60 pro Tag oder EUR 17,98 pro Monat. 
(Meldung von Fernseh­empfangs­einrichtungen, inkl. Radio).

Dies sind im Österreich-­Durchschnitt knapp 67 Prozent des vorgeschriebenen Gesamt­betrages, womit Eigen­­produktionen, Sende­anlagen, technische Aus­stattungen, Landesstudios, Lizenzen und vieles mehr bezahlt werden.

Programmentgelt (ORF)

Radio-/
Fernseh­entgelt

Das Programmentgelt (exkl. 10 % USt.) kommt dem ORF zugute.
(Radio-Entgelt: EUR 4,97; Fernseh­-Entgelt: EUR 13,62; Kombi: EUR 18,59)

Gebühren und Abgaben (Bund & Land)

Radio-/
Fernsehgebühren

Die monatlichen Rundfunk­­gebühren werden an das Bundesministerium für Finanzen abgeführt. 
(Radio­empfangs­geräte: EUR 0,36; Fernseh­empfangs­geräte EUR 1,16)

Kunst­förderungs-
beitrag

Der Kunstförderungs­beitrag (EUR 0,48) erhält das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport

Landesabgabe

Jedes Bundesland legt die Höhe und den Verwendungs­­zweck der Landesabgabe selbst fest. Diese werden von der GIS an die Landesregierungen weitergeleitet.