Wer bezahlt was?

Firmen und Institutionen

10er-Regelung bei Firmen und Institutionen

Für Firmen und Instituten gilt, dass für die ersten zehn Empfangs­­­einrichtungen an einem Standort eine Gebühr zu zahlen ist. Bis zu jeweils zehn weitere Geräte, eine weitere Gebühr (10er Regelung).

Also, wenn in einem Büro­gebäude zehn Fernseh­geräte stehen, dann ist dafür eine Gebühr zu zahlen.
Sind es zwischen elf und 20 Geräte, wird eine zweite Gebühr fällig, bis zu 30 eine dritte usw.

Es gibt aber Ausnahmen:

Folgende Institutionen zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangs­einrichtungen.

  • Betriebs­stätten eines Rundfunk­­­unternehmers und eines zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Vermietung oder zur Reparatur von Rundfunk­empfangs­­einrichtungen befugten Gewerbe­­treibenden für Zwecke der Ausübung eines Gewerbes (z.B. Elektrohändler)
  • Unterrichts­räume einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeits­recht ausgestatteten Schule
  • Amts­räume einer Bezirks­­verwaltungs­­­behörde und einer Polizei­­dienststelle
  • Betriebs­­stätten der Gastronomie sowie Gäste­zimmer gewerblicher Be­herbergungs­­­betriebe (z.B. Hotels) und Privat­zimmer­­­vermieter
  • Heime für Auszu­bildende, Heime für ältere Menschen und Anstalten für die Re­habilitation oder Pflege von Be­hinderten

Hinweis:

Hotels/Pensionen bzw. Ferienwohnungen/Appartments fallen nicht unter "Firmen/Institutionen".