Aufgaben der GIS

Die GIS Gebühren Info Service GmbH steht zu 100 Prozent im Besitz des ORF. Als beliehenes Unternehmen des Bundesministeriums für Finanzen ist sie mit der Einbringung und Verteilung der Rundfunkgebühren betraut.

Die Aufgaben der GIS sind behördliche, soweit diese die Entscheidung über Befreiungsanträge, die Anfrage über das Bestehen einer Meldepflicht und Bescheide bei Gebührenrückstand betrifft.

Aufgaben im Zusammenhang mit der Einbringung der Rundfunkgebühren:
  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Anzahl der Teilnehmer weiterzuentwickeln und dadurch mehr Aufkommensgerechtigkeit zu schaffen
  • Erfassung der Rundfunkteilnehmer auch auf Grundlage von Meldedaten
  • Aufforderung zur Abgabe einer Mitteilung, ob an einem Standort Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden
  • nötigenfalls die Veranlassung der Einbringung von Gebühren im Verwaltungsweg
  • Abrechnung der eingehobenen Gebühren, Abgaben und Entgelte und 
    Weiterleitung an Bund, Länder und ORF
  • Entscheidung über Anträge auf
    • Befreiung von den Rundfunkgebühren (Bundesministeriums für Finanzen),
    • auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) und
    • auf Kostenbefreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie des Grüngas-Förderbeitrags (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist ein österreichisches Großunternehmen, betrachtet man folgende Fakten (3/2022)
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
    • rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innen- und im Außendienst
  • Transaktionsvolumen:
    Die GIS verrechnet 995,2 Millionen Euro an 10 Leistungsempfänger weiter.
     
     

    Position auf
    Vorschreibung

    in Mio
    EUR

    Leistungs-
    Empfänger

     

    Programmentgelt

    690,8

    Österreichischer
    Rundfunk

     

    Rundfunkgebühren

    56,7

    Bundesministerium für
    Finanzen

     

    Steuern

    69,1

    Bundesministerium für
    Finanzen

     

    Kunstförderungsbeitrag

    18,8

    Bundesministerium für
    Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport

     

    Landesabgabe:
    (= Kulturförderungs-Beitrag für Wien/Bgld/Tirol; Rundfunk-Abgabe für NÖ/Stmk/Sbg; Landesmusikschul-Förder-Beitrag für Ktn.)

    159,8

    7 Landesregierungen
    (Ausnahme: OÖ, Vbg.)

     

  • Jahresumsatz:
    • EUR 36,3 Mio.  
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    • 3,66 Mio. Gesamt
      • 3,37 Mio. gebührenpflichtig
      • 285.885 befreit
Beratung und Information durch die GIS

Die GIS hat den Auftrag, Aufkommensgerechtigkeit herzustellen und wendet sich daher direkt an Haushalte, in denen keine Rundfunkempfangseinrichtungen gemeldet sind. Die Kundendienstmitarbeiter/-innen der GIS informieren im Rahmen von Kundenbesuchen über die Melde- und Gebührenpflicht. Auch versendet die GIS schriftliche Anfragen an nicht angemeldete Haushalte, die wahrheitsgetreu beantwortet werden müssen.
Denn: Wer seinen Fernsehapparat oder Radio nicht anmeldet, verstößt gegen den Grundsatz der Fairness. Und außerdem gegen das Gesetz und macht sich damit strafbar.