Rechtliche Grundlagen

Basis unserer Tätigkeit

Das Rundfunkgebührengesetz regelt die Bestimmungen über Rundfunk-Gebühren. 
Die gesetzliche Grundlage ist damit das Rundfunk-Gebühren-Gesetz, mit dem jedoch auch andere Gesetze eng verbunden sind. 

Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat.
Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung
Weiter Informationen unter: 

Rundfunk-Gebühren für Radio- und/oder Fernseh-Empfangseinrichtungen  
und den damit verbundenen Abgaben, Beiträgen und Entgelten

Die GIS-Vorschreibung setzt sich aus folgenden Positionen zusammen, die sich nach den für die Rundfunk-Gebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften richten.

Finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen nach Leistungsempfänger:

ORF
Österreichischer Rundfunk

Programm-Entgelte 

BM für
Finanzen

BM für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Rundfunk-Gebühren 

Kunstförderungs-Beitrag 

Landes-Regierungen

Landes-Abgaben

Gebühren-Befreiung, Zuschuss-Leistung, Kosten-Befreiung bzw. -Deckelung

Im Auftrag von 3 Bundes-Ministerien (BM) setzen wir auch sozialstaatliche Aufgabe um

Lesen Sie hier für welche und mit welcher rechtlichen Grundlage:

BM
für Finanzen

Radio/Fernsehen

Befreiung von den
Rundfunkgebühren, BGBl. Nr. 170/1970

Fernmeldegebührenordnung (FGO)
Bundesgesetz vom 18. Juni 1970 über Fernmeldegebühren (Fernmeldegebührengesetz)

BM für
Landwirtschaft,
Regionen und
Tourismus

Telefon

Zuschussleistung zu
Fernsprechentgelten, BGBl. I Nr. 142/2000

Bundesgesetz über Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FEZG)

BM für
Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie

Strom / Gas

Befreiung/Deckelung - Erneuerbaren Förderkosten
Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG)

Für den Österreichischen Rundfunk (ORF) ist auch folgendes Gesetz nocht wichtig: